Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wurde seit 1.1.2004 das Sterbegeld für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich gestrichen.
In Zukunft muss deshalb bei einem Sterbefall auf die bisherige Leistung des Gesetzgebers weitestgehend verzichtet werden.
Sie bleibt der eigenen Vorsorge oder den Hinterbliebenen überlassen.
Eine Situation, die zu einem finanziellen Engpass führen kann.